Fragen und Antworten
Wir beantworten die am häufigsten gestellten Fragen
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Ja. Nach § 630f Dokumentation der Behandlung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Ansprüche an eine ordnungsgemäße Dokumentation klar formuliert. Dabei muss die Dokumentation auch revisionssicher durchgeführt werden. Außerdem dürfen die Daten nicht von Dritten eingesehen werden können.
Mit der miya Dokumentation können Sie diese Anforderungen erfüllen. Alle Änderungen werden aufgezeichnet und können nachvollzogen werden. Außerdem werden alle Daten direkt auf Ihrem Gerät verschlüsselt, sodass selbst wir von miya diese nicht sehen können.
Nein. Die miya Dokumentation ist eine eigenständige Anwendung, die unabhängig von einem Abrechnungssystem funktioniert.
Ja. Es besteht eine Verknüpfung zwischen beiden Anwendungen, welche es Ihnen erlaubt einfach die Daten aus miya Organisation und Abrechnung in eine neue Akte zu übernehmen. Außerdem können Sie aus dem Abrechnungssystem an vielen Stellen direkt in die Akte der Betreuten springen.
Wie bei miya Organisation und Abrechnung werden die Daten auf Serven von miya gespeichert. Alle Daten werden bereits vor der Übertragung an miya verschlüsselt. Die verschlüsselten Daten werden in Rechenzentren in Deutschland gespeichert, welche nach der ISO Norm 27001 bezüglich Datenschutz zertifiziert sind.
Ihr Zugang bleibt auch nach einer Kündigung für Sie erhalten. Wir bewahren die Daten von archivierten Akten für Sie, ohne weitere Kosten, nach einer Kündigung auf.
Ja. Die Dokumentation ist wie eine Webseite. Diese können Sie mit allen modernen Browsern (Safari, Chrome, Firefox, …) aufrufen und nutzen.
Ja. Sobald Sie in der App angemeldet sind, können Sie die Anwendung auch weiter benutzen, wenn Sie Offline sind. Es gibt jedoch einige Funktionen, welche nur mit einer Internetverbindung möglich sind. Dazu gehört z.B. auch das Anlegen einer neuen Akte.
Ja. Jedoch finden Sie diese nicht in den jeweiligen AppStores. Sie können die App direkt von der Webseite installieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in der Hilfe.
Nein. Wir archivieren die Akten digital und bewahren diese für Sie, für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer auf. Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit eine Akte vollständig, inkl. Änderungshistorie, auszudrucken.
Nein. Die Erkennung von Sprache ist ein sehr komplexer Prozess und nur mit viel Ressourcen durchführbar. Da hierzu die Sprache erst auf einem Server eines Drittanbieters verarbeitet werden müsste, wäre der Datenschutz nicht in jedem Fall gewährleistet. Die digitale Dokumentation ist jedoch auch so aufgebaut, dass möglichst wenig Text mittels Tastatur eingegeben werden muss.
Nein. Der Vertrag zwischen den Verbänden und dem GKV sieht bis auf weiteres leider keine Möglichkeit vor, Versichertenbestätigungen in digitaler Form entgegen zu nehmen.